Meldung vom 29.05.2020
Mit 29. Mai 2020 tritt die nächste Verordnung im Hinblick auf die Lockerung der Covid-19 Präventionsmaßnahmen in Kraft. Aus dieser Verordnung ergeben sich neue Vorgaben im Hinblick auf die Trainingsgestaltung, die wir untenstehend zusammenfassen bzw. durch weitere Verhaltensempfehlungen im Sinne der Covid-19 Prävention ergänze.
Der Österreichische Basketball Verband empfiehlt den nächsten Schritt an Lockerungen der Maßnahmen mit Beginn des Trainings ab Montag, 01. Juni 2020 umzusetzen. Somit können – unter Einhaltung der geltenden Einschränkungen – ab dem 29. Mai Trainings auch in Indoor-Sportstätten (Halle, Kraftkammer etc.) abgehalten werden.
In jedem Fall sind alle Beschränkungen der gültigen Verordnung – hier abrufbar sowie die Vorgaben der jeweiligen Sportstättenbetreiber (z.B. Haus- bzw. Nutzungsordnung) einzuhalten. Darüber hinaus sollten die Handlungsempfehlungen von Sport Austria (BSO) sowie die vorliegenden Empfehlungen des ÖBV eingehalten werden.
Wir empfehlen den Vereinen bzw. Trainings anbietenden Institutionen, alle Spieler-innen die Einverständniserklärung, die von Sport Austria erarbeitet wurde, ausfüllen und unterzeichnen zu lassen. Der Trainer hat die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings zu überwachen und Sportler-innen, die sich nicht konform verhalten, vom Trainingsbetrieb auszuschließen.
Die Gesundheit hat natürlich weiterhin oberste Priorität! Dennoch hoffen wir, dass in den nächsten Wochen weitere Schritte in Richtung eines vollumfänglichen Trainingsbetriebes folgen werden. Dementsprechend werden auch die Handlungsempfehlungen des ÖBV laufend überprüft und aktualisiert.
!! HIER GEHT'S ZUM DOWNLOAD DER EMPFEHLUNGEN !!