Mit 29. Mai 2020 tritt die nächste Verordnung im Hinblick auf die Lockerung der Covid-19 Präventionsmaßnahmen in Kraft. Aus dieser Verordnung ergeben sich neue Vorgaben im Hinblick auf die Trainingsgestaltung, die wir untenstehend zusammenfassen bzw. durch weitere Verhaltensempfehlungen im Sinne der Covid-19 Prävention ergänze.