Sperren nach B2L-Viertelfinale Mattersburg – Kufstein Fister wurde nach § 19 DO/ÖBV, Beleidigung für jeweils zwei Spiele gesperrt, beide Spiele werden auf die Probezeit von einem Jahr bedingt nachgesehen. Horvath erhielt nach § 19 DO/ÖBV, Beleidigung ebenfalls eine Zwei-Spiele-Sperre, eines davon wird auf eine Probezeit von einem Jahr bedingt nachgesehen. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.