Meldung vom 17.11.2022
Begründung:
Beim letzten Freiwurf von W13 bei 3,6 Sekunden Restspielzeit im 4. Viertel wird der Spielball von diesem an den Ring geworfen. Dies und auch die Ringberührung durch den Ball nicht von oben, sondern eher von seitlich/unten ist legal. Nach dem Abprallen vom Ring wird der Ball von S0 berührt und kurze Zeit später in der Zone ebenfalls von S0 am Boden liegend mit beiden Händen festgehalten und damit unter Kontrolle gebracht. S0 verliert daraufhin am Boden liegend persönliche und alleinige Ballkontrolle. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Spieluhr vom Zeitnehmer fälschlicherweise nicht gestartet, was bereits bei der ersten Berührung des Balles durch S0 hätte passieren sollen. Der folgende Trail Schiedsrichter bemerkt dies und pfeift korrekter Weise das Spiel ab. Die Schiedsrichter-Crew entscheidet sich, das Instant Replay System (IRS) gemäß FIBA Regeln (OBR) Art. F.3.3 4th bullet point (malfunction of the clock) zu nutzen, um zu identifizieren, wie viel Restspielzeit nun auf der Spieluhr verbleiben muss. Im Rahmen dieses Reviews wird von ihnen festgestellt, dass die Spieluhr 2,6 Sekunden zu spät gestartet wurde. Daher wird diese von 3,6 Sekunden auf eine Sekunde Restspielzeit zurück gestellt, was durch nachträgliches Herausmessen aus der offiziellen KeeMotion-Aufzeichnung als korrekt beurteilt wird.
Zur Spielfortsetzung wird von den Schiedsrichtern auf Sprungball mit Wechselndem Ballbesitz gemäß Einwurfpfeil entschieden. Diese Entscheidung erfolgte auf Grundlage der Wahrnehmung auf dem Spielfeld VOR dem IRS Review. Das IRS hätte zur Klärung dieses Sachverhalts (also wo und wie das Spiel fortgesetzt werden soll) auch gar nicht verwendet werden dürfen, da das IRS eben nur aus dem Titel des fehlerhaften Startens der Spieluhr heraus erfolgte, und daher auch nur dieser Umstand und die entsprechende Restspielzeit auf dem Video geprüft werden dürfen. Die Schiedsrichter hatten die Erinnerung, dass vor dem IRS Review keine der beiden Mannschaften über Ballkontrolle verfügte, da zum Zeitpunkt der korrekt erfolgten Spielunterbrechung durch den Trail Referee sich der Ball nach ihrem Dafürhalten frei rollend/aufspringend in der Zone befunden hatte und daher nicht in Kontrolle einer der beiden Mannschaften war. Aus diesem Grund erschien der Crew ein Sprungball mit Wechselndem Ballbesitz auf Grundlage von OBR Art. 12.4 6th bullet point als richtige und menschlich nachvollziehbare Entscheidung.
Nach genauer Ansicht des offiziellen KeeMotion-Mitschnitts, den die Referees zur Ansicht bzw. Klärung DIESES Sachverhalts aus oben beschriebenen Gründen nicht zur Verfügung hatten, ist seitens des ÖBV Schiedsrichterreferats zu beurteilen, dass es sich dabei genau genommen um eine Fehlentscheidung handelt. Es trifft zwar zu, dass zum Zeitpunkt der Unterbrechung des Spiels durch den Trail Referee kein Spieler persönliche Ballkontrolle hatte. Die Mannschaftsballkontrolle von Team Schwarz wurde jedoch durch das oben beschriebene am Boden Liegen und Halten des Balles mit beiden Händen durch S0 nach dem letzten Freiwurf von S13 begonnen. Sie dauert so lange an, bis entweder ein Spieler von Team Schwarz wirft oder Team Weiß Ballkontrolle erlangt. Beides passiert vom erfolglosen letzten Freiwurf von W13 bis zum Unterbrechungspfiff des Trail Referees nicht. Zum Zeitpunkt der Unterbrechung war daher regeltechnisch gesehen die Mannschaft Schwarz noch immer in Mannschaftsballkontrolle. Das Spiel hätte daher nach dem IRS Review und dem daraus resultierenden korrekten Reset der Spieluhr auf eine Sekunde mit Einwurf für jene Mannschaft fortgesetzt werden müssen, die vor der Unterbrechung in Ballkontrolle war oder der der Ball zustand. Dies war in diesem Fall Mannschaft Schwarz. Einwurf für Team Schwarz von der eigenen Baseline anstelle von Sprungball mit Wechselndem Ballbesitz (und damit Einwurf für Team Weiß) wäre die korrekte Entscheidung gewesen.
Die Vorgehensweise der Referees (baldiges Abpfeifen durch den Trail Referee bei Nicht-Starten der Spieluhr unter Einhaltung einer menschlichen Reaktionszeit, IRS Review, Kommunikation der finalen Entscheidung) war nach Einschätzung des ÖBV Schiedsrichterreferats prozedural korrekt. Der „timekeeping error“ des Kampfgerichts wurde somit durch die Achtsamkeit der Referees korrigiert. Die Spielfortsetzung wurde von den Refs in Erinnerung an die Geschehnisse vor dem IRS Review nicht vollständig korrekt aufgelöst. Die Wahrnehmung der Referee Crew war, dass zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung kein Spieler persönliche Ballkontrolle hatte, und dass daher Sprungball mit Wechselndem Ballbesitz zu geben gewesen wäre. Es bestand jedoch noch Mannschaftsballkontrolle für Team Schwarz, was einen Einwurf für Team Schwarz von der eigenen Grundlinie mit einer Sekunde Restspielzeit zur Folge gehabt hätte.
Der Tatbestand erfüllt somit keine der in den FIBA Regeln Art. C.1. angeführten Punkte und ist somit abzulehnen.
Der Protestantrag der BK IMMOunited Dukes wird zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Durchführungsbestimmungen das Rechtsmittel des Einspruchs innerhalb einer Frist von 7 Tagen zulässig.